Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 

der Sonderwerkzeuge Kuttler GmbH


1. Angebot und Auftragserteilung:

Angebote sind immer freibleibend und der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Ein Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Die in den Drucksachen enthaltenen Angaben bezüglich Maße und Gewicht, sowie die Abbildungen und Beschreibungen sind im Zuge der stetigen Weiterentwicklung und Verbesserung nur annähernd maßgebend, ohne das eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Abänderungen besteht. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor, sie dürfen ohne unsere Genehmigung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster etc. volle Verbindlichkeit. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.


2. Sonderwerkzeuge:

Werden Sonderwerkzeuge in Auftrag gegeben, so darf die Lieferung um eine angemessene Stückzahl unter- oder überschritten werden (±10% min. jedoch 1 Stück, bei Mini-Werkzeugen ±3 Stück). Berechnet wird die Liefermenge. Die Preise nur für die angebotenen Mengen gültig.


3. Lieferzeit:

Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung an bzw. Klärung sämtlicher technischer Fragen bis zur Absendung der Ware. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unvorhergesehene Hindernisse, gleichviel, ob sie in unserem Hause, bei unseren Lieferwerk oder dessen Unterlieferanten eintreten – wie Fälle höherer Gewalt, Ausschuss werden oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung etc. – entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Über den Eintritt derartiger Hindernisse werden wir den Besteller möglichst unterrichten. Die Lieferzeit ist in solchen Fällen angemessen zu verlängern. Teillieferungen sind dabei auf Kosten des Bestellers gestattet. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Lieferverzuges eintreten.


4. Versand:

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhandengekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Versicherung gegen Transportschaden (Standard max. 500€) wird nur vorgenommen, wenn der Besteller dies ausdrücklich vorschreibt und gleichzeitig die Kosten übernimmt.
Abweichungen von dem Lieferschein oder der Rechnung sind uns sofort nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Auf dem Transportweg entstandene Schäden sind unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt im eigenen Interesse von der Bahn, Post oder der Speditionsfirma bescheinigen zu lassen, damit gegebenenfalls Regressansprüche geltend gemacht werden können.


5. Mängelhaftung:

Fehlerhafte Werkzeuge und Teile werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt, wenn einwandfrei festzustellen ist, dass etwa ein äußerlich nicht erkennbarer Härte- oder Materialfehler die Ursache der Beanstandung darstellt. Garantieleistungen bewirken eine Verlängerung der Garantiefrist. Für Werkzeuge, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einen vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keinerlei Haftung übernommen., ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse.
Bei Hartmetall- und Diamantwerkzeugen übernehmen wir nur die Gewähr für die Haltbarkeit der Lötstellen, leisten jedoch keinen Ersatz für gebrochenes oder gerissenes Hartmetall oder Diamant.
Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat. Bei den zur Fertigstellung, Aufarbeitung oder Umarbeitung eingesandten Werkzeugen, auch bei solchen, die aus den Werkstätten unserer Lieferwerke stammen, wird keinerlei Haftung für das Verhalten beim Härten bei der Bearbeitung übernommen. Wird das Material während der Bearbeitung schadhaft, so ist uns ein entsprechender Teil der entstehenden Kosten zu vergüten.
Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller berechnet werden.


6. Preise:

Die Preise verstehen sich je nach unserer Wahl ab Lieferwerk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Das gleiche gilt bei Teillieferungen und Eilsendungen. Bei allgemeinen Änderungen der Produktionskosten bis zum Liefertag bleiben Preisänderungen vorbehalten.
Verpackungsmaterial wie Verschläge oder Kisten wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nur nach vorheriger Vereinbarung in gutem, gebrauchsfähigem Zustand bei entsprechender Vergütung zurückgenommen werden. Die Rücksendung hat dann gegebenenfalls frachtfrei Verkaufsraum bzw. Lieferwerk zu erfolgen.
Nicht listenmäßige Werkzeuge oder solche mit Zwischenmaßen unterliegen einem durch die Sonderherstellung bedingten Preisaufschlag.


7. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind, insofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, in EURO entweder innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in bar frei einer unserer Zahlstellen – auch bei Teillieferungen – zu leisten.
Wir sind nur zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln verpflichtet, deren sofortige Verwertung uns ohne Verlust und Unkosten möglich ist. Die Entgegennahme anderer Zahlungsmittel ist unserem freien Ermessen überlassen, wenn der Besteller sich zur Zahlung etwa entstehender Unkosten verpflichtet.
Banküberweisungen, Schecks, diskontfähige Wechsel usw. gelten erst nach Gutschrift als Zahlung, Vorauszahlungen oder Anzahlungen werden nicht verzinst.
Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bankdiskontsatz berechnet.
Lieferungen an uns nicht bekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages oder unter Nachnahme. Sonderwerkzeuge werden an solche Firmen nur gegen entsprechende Anzahlung geliefert, wobei die Verrechnung der Anzahlung bei der Restlieferung erfolgt. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen berechtigen uns zu deren Abänderung. Bei Zahlungseinstellung, Konkurs oder Insolvenz des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.


8. Eigentumsvorbehalt:
Die Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung stammender Forderungen, mögen sie aus früheren oder späteren Lieferungen sein, unser Eigentum. Laufende Wechsel gelten nicht als erfolgte Zahlung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändungen des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Über Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes an Dritte weiterzuverkaufen. Die Übereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte erfolgt nur dann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, wenn sich der Kunde bis zur restlosen Zahlung seiner Ansprüche aus dem Kaufvertrag das Eigentum gemäß § 455 BGB vorbehält. Zur Sicherung aller unserer Ansprüche gegen den Besteller werden schon jetzt die Rechte und Ansprüche aus diesem Vorbehaltseigentum und aus dem Weiterverkauf an uns abgetreten. Die Abtretung dient der Sicherung unserer jeweils offenstehenden Forderungen. Wir sind jederzeit berechtigt, vom Besteller zu verlangen, dass er den Erlös der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden weiterverkauften Ware gesondert aufbewahrt und unverzüglich in Höhe unserer Warenforderungen aus uns abführt.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Bestellers entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Beim Rücktritt hat der Besteller uns neben der Entschädigung für entgangenen Gewinn, den erfolgten Aufwand und die Benutzung des Liefergegenstandes, auch jede unverschuldete Wertminderung, zu ersetzten.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Waldböckelheim und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Bad Kreuznach.

Für die vertraglichen Bestimmungen gilt Deutsches Recht.
Die Verbindlichkeit vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.
Einkaufsbedingungen des Bestellers, die zu obigen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt werden und wir Ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung gelten unsere Lieferbedingungen als angenommen.